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Übersicht über gesetzliche und kirchliche Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland
Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit (3.10). Er wurde im Rahmen der Wiedererlangung der deutschen Einheit zum nationalen Feiertag erhoben und ist Teil der Staatssymbolik der Bundesrepublik Deutschland.
Eine ausdrückliche Kompetenz des Bundes für die gesetzliche Regelung von bundeseinheitlichen Feiertagen besteht nicht. Deshalb liegt dieser Bereich der Gesetzgebung nach Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes in den Händen der Länder. Eine Übersicht der gesetzlichen Feiertage finden Sie Übersicht über die gesetzlichen Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland .
Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder sind neun Feiertage bundeseinheitlich gesetzlich geschützt:
  2015 2016 2017 2018 2019
Neujahr 01.01. 01.01. 01.01. 01.01. 01.01.
Hl. drei Könige * 06.01. 06.01. 06.01. 06.01. 06.01.
Karfreitag 03.04. 25.03. 14.04. 30.03. 19.04.
Ostermontag 06.04. 28.03. 17.04. 02.04. 22.04.
1.Mai 01.05. 01.05. 01.05. 01.05. 01.05.
Muttertag 10.05. 08.05. 14.05. 13.05. 12.05.
Christi Himmelfahrt
(Vatertag)
14.05. 05.05. 25.05. 10.05. 30.05.
Pfingstmontag 25.05. 16.05. 05.06. 21.05. 10.06.
Fronleichnam * 04.06. 26.05. 15.06. 31.05. 20.06.
Mariä Himmelfahrt * 15.08. 15.08. 15.08. 15.08. 15.08.
Tag der Deutschen Einheit 03.10. 03.10. 03.10. 03.10. 03.10.
Reformationstag * 31.10. 31.10. 31.10. 31.10. 31.10.
Allerheiligen * 01.11. 01.11. 01.11. 01.11. 01.11.
Buß- und Bettag * 18.11. 16.11. 22.11. 21.11. 20.11.
1. Weihnachtsfeiertag 25.12. 25.12. 25.12. 25.12. 25.12.
2. Weihnachtsfeiertag 26.12. 26.12. 26.12. 26.12. 26.12.

Gesetzlich geregelte Feiertage des Bundes und der Länder sind nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung Tage der Arbeitsruhe und dienen der seelischen Erholung.





Tag der Deutschen Einheit:
Bis zum Jahr 1990 war der 17. Juni der Tag der Deutschen Einheit.
Im Zuge der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurde die Frage nach einem natio­nalen Feiertag, der auch Identifikationswirkung für das gesamte deutsche Volk entfalten könnte, gestellt.
Der 3. Oktober, das Datum des Beitritts der DDR zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wurde gewählt. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 885, 1110) ist er gesetzlicher Feiertag. Gleichzeitig wurde das Gesetz vom 4. August 1953 aufgehoben, das den 17. Juni als Feiertag festgelegt hatte.

Tag der Arbeit:
Der 1. Mai hat eine über 100jährige Geschichte. Am 20. Juli 1889 beschloss der Internationale Arbeiterkongress in Paris, am 1. Mai 1890 "gleichzeitig in allen Ländern und an allen Orten" Kundgebungen zu organisieren und politische Ziele zu formulieren (den Achtstundentag gesetzlich zu regeln und eine umfassende Arbeiterschutzgesetzgebung einzuführen). Auch später wurde der 1. Mai für Demonstrationen genutzt.
Erstmals am 17. April 1919 legte die verfassungsgebende Nationalversammlung den 1. Mai als allgemeinen Feiertag fest, allerdings nur für dieses eine Jahr.
In der nachfol­genden Zeit führten ihn einige Länder als Landesfeiertag ein (Sachsen, Thüringen, Baden, Braunschweig, Lippe und Mecklenburg), bis er mit Gesetz vom 10. April 1933 zum Feiertag der nationalen Arbeit, mit Gesetz vom 27. Februar 1934 (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 129) dann zum nationalen Feiertag des deutschen Volkes wurde. Damit ging sein ursprünglicher Charakter verloren.
Die Länder haben den 1. Mai wieder zum Feiertag im ursprünglichen Sinne gemacht. In den Verfassungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz ist der 1. Mai ebenfalls als Feiertag verankert.

*Hier weitere Infos vom Bundesministerium des Innern

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